Als Betreiber von Solaranlagen zur Stromerzeugung profitieren Sie vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Darin wird die Höhe der staatlichen Förderungen von Solarenergie auf 20 Jahre festgeschrieben. Maßgeblich für die Höhe der Förderung ist das Datum der Inbetriebnahme einer Anlage.
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Staatliche Förderung
Gesetzlich zugesicherte Förderung für ganze 20 Jahre
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Eigenstrom
Eigenstrom ist Solarstrom, den Sie selbst produzieren und in Ihren eigenen vier Wänden nutzen. Eigenstrom rechnet sich! Denn sie sparen konventionellen Strom - und somit Geld.
Eingespeister Strom
Die lokalen Energiebetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, den durch Photovoltaikanlagen erzeugten Strom abzunehmen und entsprechend Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zu vergüten.
Die Höhe der Vergütung rechnet sich nach dem Inbetriebnahme-Datum der Solaranlage.
Für die tagesaktuellen Vergütungssätze können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit informieren:
Vergütungssätze nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Die Höhe der Vergütung rechnet sich nach dem Inbetriebnahme-Datum der Solaranlage.
Für die tagesaktuellen Vergütungssätze können Sie sich auf der Internetseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit informieren:
Vergütungssätze nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
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